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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH bietet über das Internet Produkte für Die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz zum Kauf an.

Die nachfolgenden AGB sind für den Versandhandel über die Kanäle (Post, Fax, eMail und Internet) mit einer schriftlichen Bestellung gültig.

Diese AGB gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.

1. Allgemeines

I. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.

II. Abweichenden Vorschriften oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners widerspricht aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH. Mit der Bestätigung der AGB in unserem Online-shop erkennen Sie diese als rechtsverbindlich an.

III. Gewerbliche Abnehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen, beruflichen Tätigkeit handeln. aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt des Auftragseingangs gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebote

I. Die Präsentationen von Waren im Katalog oder Internet stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot von aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH dar. Unsere Angebote sind unverbindlich (Grundsatz der invitatio ad offerendum). Der Vertrag zwischen dem Kunden und aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgungs-Logistik GmbH kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgungs GmbH zustande. Eine Bestätigung des Bestelleinganges stellt noch keine Annahme dar. Im Fall der Annahme versendet aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH eine Auftrags-bestätigung per eMail, Fax oder Post. Das Absenden der bestellten Ware an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.

II. Die Angebote sind freibleibend im Hinblick auf etwaige technische Änderungen sowie sonstigen Änderungen, z.B. in der Form, in der Farbe und / oder im Gewicht, die im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten bleiben. Die in den Produktbeschreibungen verwendeten Angaben, Zeichnun-gen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maßangaben, Saugleistungen, Leistungsbe-schreibungen etc. sind branchenübliche Näherungswerte und gelten daher nicht als verbindlich.

III. Der jeweilige Online-Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

3. Lieferung und Zahlung

I. Alle unsere Preise verstehen sich grundsätzlich netto (plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

II. Der Kaufpreis ist innerhalb von den angegebenen Zahlungszielen, die dem Kunden mit der Auftragsbestätigung oder Rechnung mitgeteilt werden, ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH . Alle Zahlungen haben ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Bei Überweisungen ist der von aude Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH  angegebene Verwendungszweck anzugeben.

III. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegen im freien Ermessen von aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung EntsorgungsUG. Es bleibt der aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH  vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, unfrei ab Lager March-Hugstetten zu Lasten des Kunden.

4. Lieferzeiten

I. Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haftet aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH nicht) kommt innerhalb von 2 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung UG um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

II. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder des Zulieferers, so kann sowohl Adera Material- und Umweltlabor Vertreib als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist.

III. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

5. Rückgaberecht

aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH garantiert für nicht benutzte bzw. versiegelte Ware ein Rück-gaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Vor Rücksendung muss sich der Kunde mit der aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden Schriftform (eMail, Fax, Post) in Verbindung setzen, um die Rücklieferungsadresse abzustimmen. Die Rücksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Unfreie Rück-sendungen werden nicht angenommen. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware, anlässlich von Sonderverkaufsaktionen sowie für Sonderbestellungen und auf Wunsch erstellte Sonder-anfertigungen.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch auf den Kunden über.

7. Gewährleistung

I.aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

II. Bei Eintreffen sollte der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit untersuchen.

III. Im Falle offener Mängel müssen diese spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewähr-leistung beträgt 24 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins eingeschickt werden. Vor Rücksendung muss sich der Kunde mit der aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgungs-Logistik GmbH in Schriftform (eMail, Fax, Post) in Verbindung setzen, um die Rücklieferungsadresse abzustimmen. Die Rücksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert oder in Betrieb nimmt. aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgungs-Logistik GmbH hat während der Gewähr-leistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB. Die Gewährleistung gilt für die Produkte und schließt sonstige Gewährleistungen jeglicher Art aus.

8. Eigentumsvorbehalt

I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die Ware Eigentum von aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH . Im Falle einer Weiterveräußerung der Waren tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgungs GmbH ab. Der Käufer ist verpflichtet auf Verlangen dem Kunden die Abtretung schriftlich anzu-zeigen. Gegebenenfalls hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgungs GmbH das Eigentum an der Ware gegenüber seinem Kunden vorzubehalten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer unverzüglich umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte hinzu-weisen, sowie die zur Intervention von aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch die Intervention von aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

II. aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgungs-Logistik UG Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszins verlangen (§288 Abs. II BGB).

III. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

IV. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH in Höhe des vereinbarten Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH , die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungs-verzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

V. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache / an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgungs GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH Vertrieb

9. Datenspeicherung

Gemäß Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß Paragraph 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die Daten werden im Rahmen der Bestellabwicklung nur an jeweils mit der Abwicklung, Auslieferung und / oder Abrechnung beauftragten Unternehmen weitergegeben.

10. Beweismittel und höhere Gewalt

I. Soweit Daten in elektronischer Form bei aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH gespeichert sind, gelten sie als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Vertragsvereinbarungen, Datenübertragungen und ausgeführten Zahlungen.

II. Wenn aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (wie zum Beispiel Krieg oder Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH von der Leistungspflicht befreit, solange die Behinderung andauert. Ist die Ausführung der Bestellung länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Rechte stehen dem Kunde im übrigen nicht zu.

11. Freistellungsklausel ElektroGesetz

Alle von aude Arbeitssicherheit Umweltprodukte Dienstleistung Entsorgung GmbH gelieferten Elekrogeräte und elektronischen Anbauteile unterliegen in vollem Umfang dem deutschen ElektroG (RoHS-Richtlinie 2002/95/EG, WEEE-Richtlinie 2002/96/EG). Im Zusammenhang mit der daraus resultierenden Rücknahmepflicht der Elektro- und Elektronik-Altgeräte, ergeben sich folgende Bedingungen:

I. Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Kunde stellt den Lieferanten von der Verpflichtungen nach §10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

II. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.

Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

III. Der Anspruch des Herstellers aus Übernahme / Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden beim Hersteller über die Nutzungsbeendigung.

12. Schlussbestimmungen

I. Erfüllungsort ist Troisdorf, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg i.Br. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausge-schlossen, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr.

II. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirk-samkeit des gesamten Vertrages nach sich. An die Stelle der bzw. der lückenhaften Regelung tritt das, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

III. Kopieren, Nachdrucken oder Vervielfältigung dieser AGB, gleich welcher Form, ist (auch auszugsweise) nur mit Genehmigung aude Arbeitssicherheit, Umweltprodukte, Dienstleistung, Entsorgung GmbH zulässig.

Stand Januar 2014

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